• Corpus Christi, TX, 12. Februar 2020 – Uranium Energy Corp (NYSE American: UEC, das „Unternehmen“ oder „UEC“ – www.commodity-tv.com/play/stephen-moore-trump-decision-on-us-uranium-probably-until-end-of-2020/ ) begrüßt das „Budget für Amerikas Zukunft“ von Präsident Trump, das ein 10-jähriges Programm in Höhe von 150 Millionen Dollar pro Jahr (insgesamt 1,5 Milliarden Dollar) zum Kauf von in den USA abgebautes Uran für eine strategische nationale Uranreserve umfasst.

    Die Verwaltung hat dies im Haushalt vermerkt: „Die Einrichtung einer Uranreserve bietet die Gewähr für die Verfügbarkeit von Uran im Falle einer Marktstörung und unterstützt die strategischen Fähigkeiten der USA im Bereich des Brennstoffkreislaufs. Diese Aktion befasst sich mit den unmittelbaren Herausforderungen bei der Produktion von einheimischem Uran und spiegelt die Prioritäten der Kernbrennstoff-Arbeitsgruppe (NFWG) der Regierung wider. Die NFWG wird weiterhin Fragen im Zusammenhang mit der Uranversorgungskette und der Brennstoffversorgung bewerten“.

    In seiner Stellungnahme zum Vorschlag für die Uranreserve wies der US-Energieminister Dan Brouillette darauf hin: „Dies ist der Beginn eines langen Prozesses, der den gesamten nuklearen Brennstoffkreislauf in vielerlei Hinsicht neu beleben soll. Was Sie im Budget des Präsidenten gesehen haben, ist eine Forderung nach 150 Millionen Dollar, um den Prozess des Urankaufs zu beginnen. Aber es wird nicht damit aufhören.“

    Der ehemalige Energieminister und UEC-Vorsitzende Spencer Abraham erklärte: „Wir begrüßen es, dass die Trump-Administration das nationale Sicherheitsrisiko der USA anerkennt, dass 99% des Urans, das an die kommerzielle Kernreaktorflotte geliefert wird, von importiertem Uran abhängig ist. Die Einrichtung einer Uranreserve wird es den einheimischen Uranunternehmen ermöglichen, einige Operationen wieder aufzunehmen und mit dem Wiederaufbau der einheimischen Uranabbaukapazitäten zu beginnen. Wir hoffen, dass der Kongress den Vorschlag und die Finanzierungsanfrage der Regierung unterstützt. Je früher Maßnahmen ergriffen werden, desto schneller können wir die Menschen wieder in den Uranabbau einsetzen und damit beginnen, unsere übermäßige Abhängigkeit von Uranimporten aus Ländern zu verringern, die nicht immer mit den Interessen der USA übereinstimmen“.

    Amir Adnani, CEO & Präsident von UEC sagte: „Der Regierung sollte dafür applaudiert werden, dass sie Schritte zur Wiederbelebung und Ausweitung der heimischen Kernbrennstoffproduktion unternommen hat, wie in Präsident Trumps Memo vom 12. Juli 2019 zur Gründung der NFWG dargelegt. Wir freuen uns, dass Präsident Trump den ersten Schritt unternommen hat, um den Empfehlungen der NFWG nachzukommen, indem er ein Programm zum Kauf von in den USA abgebautes Uran für die strategische Uranreserve Amerikas initiiert hat. Dies sind großartige Neuigkeiten für die heimische Uranbergbauindustrie, und wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit der NFWG, um die Ziele des Programms zu erreichen.

    Seit der Gründung im Jahr 2005 liegt der strategische Schwerpunkt der UEC auf der Akquisition und Entwicklung von In-situ-Recovery-Projekten (ISR) in den USA, die eine umweltfreundliche und kostengünstige Alternative zum konventionellen Bergbau darstellen. Das Unternehmen hat ein kurzfristiges Förderprofil von 4 Millionen Pfund U3O8 pro Jahr aus unseren ISR-Projekten in Südtexas und Wyoming. Die Hub-and-Spoke-Strategie des Unternehmens in Südtexas beinhaltet die voll lizenzierte und betriebsbereite Hobson-Verarbeitungsanlage mit einer Kapazität von 2 Millionen Pfund pro Jahr und die zur Erhöhung dieser Kapazität anstehenden Lizenzerweiterungen. Unser Bergwerk in Südtexas Palangana hat seine Produktionsfähigkeit unter Beweis gestellt und erhielt 2019 die Erneuerungsgenehmigungen, die den Abbau für weitere zehn Jahre erlauben.

    UEC hat in den letzten zehn Jahren in Burke Hollow in Südtexas die einzige neue Entdeckung einer Uranressource* in den USA gemacht und hat das Projekt in den letzten zwei Jahren aggressiv in Richtung Abbau vorangetrieben. Burke Hollow hat alle wichtigen Genehmigungen erhalten, verfügt nach der letztjährigen Bohrkampagne über ein erweitertes Fördergebiet 1 und kann eine rechtzeitige Versorgungsquelle für die nationale Uranreserve sein.

    Das ISR-Projekt Reno Creek des Unternehmens in Wyoming ist das größte lizenzierte Vorproduktionsprojekt in den USA mit einer gemessenen und angezeigten Ressource von 32 Millionen Tonnen mit einem Gehalt von 0,041% U3O8 und 26 Millionen Pfund Uran sowie abgeleiteten Ressourcen von 1,92 Millionen Tonnen mit einem Gehalt von 0,039% U3O8 und 1,49 Millionen Pfund*. Reno Creek hat die Lizenz zur Produktion von 2 Millionen Pfund U3O8 pro Jahr und erhielt 2019 eine modifizierte Baugenehmigung, die es dem Unternehmen ermöglicht, den Bau von ISR-Bohrfeldern voranzutreiben, die auch zum Uranreserveprogramm der USA beitragen könnten.

    Über Uranium Energy Corp.

    Uranium Energy Corp. ist ein in den USA ansässiges Uranabbau- und Explorationsunternehmen. In Südtexas ist der Hub-and-Spoke-Betrieb des Unternehmens durch die voll lizenzierte Hobson-Verarbeitungsanlage verankert, die für die ISR-Projekte Palangana, Burke Hollow und Goliad von zentraler Bedeutung ist. In Wyoming kontrolliert UEC das Projekt Reno Creek, das größte genehmigte ISR-Uranprojekt in den USA, das vor dem Bau liegt. Darüber hinaus kontrolliert das Unternehmen eine Pipeline von Uranprojekten in Arizona, New Mexico und Paraguay, ein Uran-/Vanadiumprojekt in Colorado und eines der höchstgradigsten und größten unerschlossenen Ferrotitanlagerstätten der Welt in Paraguay. Der Betrieb des Unternehmens wird von Fachleuten mit einem anerkannten Profil für Spitzenleistungen in ihrer Branche geleitet, ein Profil, das auf vielen Jahrzehnten praktischer Erfahrung in den Schlüsselbereichen der Uranexploration, -erschließung und -gewinnung basiert.

    Kontaktaufnahme mit Uran Energy Corp Investor Relations unter:
    Gebührenfrei: (866) 748-1030
    Fax: (361) 888-5041
    E-Mail: info@uraniumenergy.com
    Twitter: @UraniumEnergie

    Börseninformationen:
    NYSE: UEC
    Frankfurter Börsenkürzel: U6Z
    WKN: AØJDRRISN
    ISIN: US916896103

    In Europa:
    Swiss Resource Capital AG
    Jochen Staiger
    info@resource-capital.ch
    www.resource-capital.ch

    *Hinweis für US-Investoren

    Die Mineralressourcen, auf die hier Bezug genommen wird, wurden gemäß den Definitionsstandards für Mineralressourcen des Canadian Institute of Mining, Metallurgy and Petroleum, auf die in NI 43-101 Bezug genommen wird, geschätzt und entsprechen nicht den Richtlinien des Industry Guide 7 der U.S. Securities and Exchange Commission (die „SEC“). Darüber hinaus sind gemessene Mineralressourcen, angezeigte Mineralressourcen und abgeleitete Mineralressourcen, obwohl sie von den kanadischen Bestimmungen anerkannt und vorgeschrieben sind, gemäß SEC Industry Guide 7 keine definierten Begriffe und dürfen normalerweise nicht in Berichten und Registrierungserklärungen verwendet werden, die bei der SEC eingereicht werden. Dementsprechend haben wir sie in den Vereinigten Staaten nicht gemeldet. Investoren werden davor gewarnt, davon auszugehen, dass ein Teil oder die Gesamtheit der Mineralressourcen in diesen Kategorien jemals in Mineralreserven umgewandelt wird. Diese Begriffe sind mit großer Unsicherheit hinsichtlich ihrer Existenz und großer Unsicherheit hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Machbarkeit behaftet. Es ist zu beachten, dass Mineralressourcen, die keine Mineralreserven sind, keine wirtschaftliche Lebensfähigkeit nachgewiesen haben. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass alle oder ein Teil der gemessenen Mineralressourcen, angezeigten Mineralressourcen oder abgeleiteten Mineralressourcen jemals in eine höhere Kategorie eingestuft werden. In Übereinstimmung mit den kanadischen Regeln können Schätzungen der abgeleiteten Mineralressourcen nicht die Grundlage für Machbarkeits- oder andere wirtschaftliche Studien bilden. Investoren werden darauf hingewiesen, dass sie nicht davon ausgehen dürfen, dass ein Teil der gemeldeten gemessenen Mineralressourcen, angezeigten Mineralressourcen oder abgeleiteten Mineralressourcen, auf die hier Bezug genommen wird, wirtschaftlich oder rechtlich abbaubar ist.

    Safe-Harbor-Erklärung

    Abgesehen von den hierin enthaltenen Aussagen über historische Fakten sind die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen und die von Zeit zu Zeit von Vertretern des Unternehmens mündlich abgegebenen Erklärungen „zukunftsgerichtete Aussagen“, wie dieser Begriff in den geltenden Gesetzen der Vereinigten Staaten und Kanadas verwendet wird, oder können diese darstellen, einschließlich und ohne Einschränkung im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995, für den das Unternehmen den Schutz des sicheren Hafens für zukunftsgerichtete Aussagen beansprucht. Diese Aussagen beziehen sich auf Analysen und andere Informationen, die auf Prognosen zukünftiger Ergebnisse, Schätzungen von noch nicht bestimmbaren Beträgen und Annahmen des Managements basieren. Alle anderen Aussagen, die Vorhersagen, Erwartungen, Überzeugungen, Pläne, Projektionen, Ziele, Annahmen oder zukünftige Ereignisse oder Leistungen zum Ausdruck bringen oder Diskussionen darüber beinhalten (oft, aber nicht immer, unter Verwendung von Worten oder Ausdrücken wie „erwartet“ oder „erwartet nicht“, „wird erwartet“, „antizipiert“ oder „antizipiert nicht“, „plant, „schätzt“ oder „beabsichtigt“ oder gibt an, dass bestimmte Maßnahmen, Ereignisse oder Ergebnisse „getroffen werden können“, „könnten“, „würden“, „könnten“ oder „werden“) sind keine Aussagen über historische Tatsachen und sollten als vorausschauende Aussagen betrachtet werden. Solche zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens wesentlich von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen. Zu diesen Risiken und anderen Faktoren gehören unter anderem die tatsächlichen Ergebnisse der Explorationsaktivitäten, Abweichungen in den zugrunde liegenden Annahmen in Verbindung mit der Schätzung oder Realisierung von Mineralressourcen, die Verfügbarkeit von Kapital zur Finanzierung von Programmen und die daraus resultierende Verwässerung, die durch die Kapitalbeschaffung durch den Verkauf von Aktien, Unfälle, Arbeitskonflikte und andere Risiken der Bergbauindustrie verursacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf solche, die mit der Umwelt in Verbindung stehen, Verzögerungen bei der Erlangung von Regierungsgenehmigungen, -erlaubnissen oder -finanzierungen oder bei der Fertigstellung von Erschließungs- oder Bautätigkeiten, Rechtsstreitigkeiten oder Anspruchsbeschränkungen bei der Versicherungsdeckung. Obwohl das Unternehmen versucht hat, wichtige Faktoren zu identifizieren, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich von denen unterscheiden, die in zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben werden, kann es andere Faktoren geben, die dazu führen könnten, dass Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt sind. Es kann nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen als richtig erweisen, da die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse erheblich von den in solchen Aussagen erwarteten abweichen können. Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass die Erwartungen, die sich in solchen vorausschauenden Aussagen widerspiegeln, auf vernünftigen Annahmen beruhen, kann es keine Gewähr dafür geben, dass seine Erwartungen erfüllt werden. Vorausschauende Informationen unterliegen bestimmten Risiken, Trends und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den prognostizierten abweichen. Viele dieser Faktoren liegen außerhalb der Möglichkeiten des Unternehmens, sie zu kontrollieren oder vorherzusagen. Wichtige Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich abweichen und die das Unternehmen und die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Aussagen beeinflussen könnten, sind in den Unterlagen des Unternehmens bei der Securities and Exchange Commission zu finden. Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu ergänzen, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Dementsprechend sollten sich die Leser nicht unangemessen auf die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung und in den Dokumenten, auf die in dieser Pressemitteilung Bezug genommen wird, verlassen. Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch die Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots für Wertpapiere dar.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Uranium Energy Corp.
    Jochen Staiger
    Ste. 800N, North Shoreline 500
    78401 Corpus Christi, TX
    USA

    email : info@resource-capital.ch

    Pressekontakt:

    Uranium Energy Corp.
    Jochen Staiger
    Ste. 800N, North Shoreline 500
    78401 Corpus Christi, TX

    email : info@resource-capital.ch


    Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.


    Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Blog-im-Web.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.

    Sie wollen diesen Content verlinken? Der Quellcode lautet:

    Uranium Energy Corp begrüßt Präsident Trumps Budget 2021 für den Kauf von einheimischem Uran

    wurde gebloggt am Februar 12, 2020 in der Rubrik Allgemein
    Artikel wurde 57 x angesehen